(Vergabeverordnung - VgV) VgV Ausfertigungsdatum: 12.04.2016 Vollzitat: Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 12.11.2020 I 2392 Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des. Die VgV: zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2020 ( BGBl. I S. 2392 ) m.W.v. 19.11.202 § 57 VgV - Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten § 58 VgV - Zuschlag und Zuschlagskriterien § 59 VgV - Berechnung von Lebenszykluskoste (1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 76 Zuschlag (1) Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Auf die zu erbringende Leistung anwendbare Gebühren- oder Honorarordnungen bleiben unberührt (Vergabeverordnung - VgV) in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmoder-nisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016, BGBl I vom 14.04.2016, S. 624 - nicht-amtliche Veröffentlichung - Inkrafttreten: 18.04.2016 Inhaltsübersicht A b s c h n i t t 1 A l l g e m e i n e B e s t i m m u n g e n u n d K o m m u n i k a t i o n Unterabschnitt. Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die seit ihrer Neufassung von 2016 der Umsetzung des Pakets zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts dient
dejure.org Übersicht VgV Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 20 VgV § 14 Wahl der Verfahrensart § 15 Offenes Verfahren § 16 Nicht offenes Verfahren § 17 Verhandlungs- verfahren § 18 Wettbewerblicher Dialog § 19 Innovations Mail bei Änderungen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Artikel 1 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 12.11.2020 BGBl (1) Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus VgV - Vergabeverordnung. Die Vergabeverordnung (VgV) trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des GWB Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen.. Die Vergabeverordnung (VgV) gilt zugleich für die Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber
Geben Sie die Abkürzung eines Gesetzes (z.B. StGB, BGB etc.), Begriffe aus dem Titel oder aus dem Gesetzestext in die Suchzeile ein. Sie können auch mit Fundstellen aus dem Bundesgesetzblatt oder mit der Nummer des Fundstellen-Nachweises A des Bundesgesetzblatts (FNA-Nr.) suchen. Alternativ wählen Sie über den Reiter Alphabetische Liste eine Vorschrift aus. Suche. Suche; Alphabet. Liste Änderungen an Vergabeverordnung (VgV) chronologisch absteigend sortiert nach dem Inkrafttreten der Änderungen; Links der zweiten Spalte zeigen Vergleich/Gegenüberstellung alte Fassung (a.F.) - neue Fassung (n.F.); Synopse gesamt stellt alle Änderungen auf einer Seite dar; Links der dritten Spalte zeigen den Volltext der Änderungsnorm, dort ggf. weitere Links zu Begründungen des.
Gesetze. VgV 2016. Anwälte nach Rechtsthemen. Anwalt Vergabe; VgV 2016. Anwälte nach Rechtsthemen . Anwalt Vergabe; VgV 2016 - Vergabeverordnung. Was ist das VgV 2016. Abschnitt 1 Allgemeine. Gesetze, Verordnungen und Links. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung relevanter Gesetze und Verordnungen für öffentliche Vergabeverfahren: Haushaltsrecht. gesetzliche Regelung Bemerkung/wesentliche Inhalte; Sächsische Haushaltsordnung § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit § 55 Öffentliche Ausschreibung § 44 Zuwendungen VwV Sächsische Haushaltsordnung: Anlage zur VwV zu. Recherchieren Sie hier wichtige Gesetze und Verordnungen des Bundes in der aktuell gültigen Fassung. Hinweis: Um auch die historischen und zukünftigen Fassungen der Gesetze abzurufen und alle weiteren Vorteile der juris Datenbank auszuschöpfen, benötigen Sie den Zugang zu einem unserer Abonnement-Produkte. Informieren Sie sich hier über unser umfassendes Angebot für professionelle. (1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im..
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Gesetzes- und Verordnungstext; Informationen anderer Stellen; Nachhaltige Aspekte im neuen Vergabereglement. Das öffentliche Auftragswesen beträgt etwa 18 % des europäischen BIPs (rd. 2,6 Billionen Euro). In. Publikation: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Teil 4 (VgV) (konsolidierte, nicht-amtliche Fassung auf der Grundlage der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 12.04.2016) in neuem Fenster. 12.04.2016 - PDF - Öffentliche Aufträge und Vergabe. Publikation: Sektorenverordnung (SektVO) (konsolidierte, nicht-amtliche Fassung auf der Grundlage der Verordnung zur.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze PDF-Dokument (30.4 kB) - Stand: 19.11.2020 Downloa § 58 VgV Zuschlag und Zuschlagskriterien (1) Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (2) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale. Gesetze; VgV § 34 < § 33 § 35 > Vergabeverordnung (VgV) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ausfertigungsdatum: 12.04.2016 § 34 VgV Nachweisführung durch Gütezeichen (1) Als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, kann der öffentliche Auftraggeber die Vorlage von Gütezeichen nach.
Änderungen des § 17 Vergabeverordnung (VgV) Am 19.11.2020 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLG) in Kraft getreten. Die Vergabeverordnung wird In Artikel 4 ArchLG wie folgt geändert:. Durch die Ergänzungen beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb lautet § 17 Abs. 6 VgV, der die. nur in VgV ↑ nach oben ↓ nach Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2112. Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 Euro, wobei für die Schätzung. April 2016, die u. a. die Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um den 4. - 6. Teil sowie die Novelle der Vergabeverordnung (VgV) umfasst, bestehen sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite vielfach erhebliche Unsicherheiten darüber, wie ein derartiges Verfahren rechtssicher durchzuführen ist bzw. wie die Auswahl des am besten geeigneten Auftragnehmers. § 2 VgV 2001 - Der Schwellenwert beträgt 1.für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen 130 000 Euro; im Verteidigungsbereich gilt dies bei Lieferaufträgen nur für Waren,. Gesetze Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen! § 46 VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV
§ 31 VgV Leistungsbeschreibung (1) Der öffentliche Auftraggeber fasst die Leistungsbeschreibung (§ 121 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in einer Weise, dass sie allen Unternehmen den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewährt und die Öffnung des nationalen Beschaffungsmarkts für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindert. (2) In der Leistungsbeschreibung. § 52 VgV - Ist ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt worden, wählt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 51 Bewerber aus, die er auffordert, in einem nicht offenen Verfahren oder einem Verhandlungsverfahren ein Angebot einzureichen, am wettbewerblichen Dialog teilzunehmen oder an Verhandlungen im Rahmen einer Innovationspartnerschaft teilzunehmen § 51 VgV - Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen
Gesetz - VgV. Vergabeverordnung - VgV. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Inhaltsverzeichnis. VgV. Ausfertigungsdatum: 09.01.2001. Vollzitat: Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1508) geändert worden ist Stand: Neugefasst. VgV § 6 i.d.F. 12.11.2020. Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen § 6 Vermeidung von Interessenkonflikten (1) Organmitglieder oder Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell-und Wettbewerbsrechts.. Das Gesetz bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs; es reglementiert und bekämpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Vergabe- und Vertragswesen. Hier finden Sie Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Vergabe- und Vertragswesen auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene. Europäische Vorschriften und Dokumente . Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12. April 2016 Gesetz vom 12. November 2020: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze vom 12. November 2020, Bundesgesetzblatt Teil I 2020 Nummer 52 vom 18. November 2020 Seite 2392-2393 Gesetz. VgV § 82 i.d.F. 12.11.2020. Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen § 82 Fristenberechnung. Die Berechnung der in dieser Verordnung geregelten Fristen bestimmt sich nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine (ABl L 124 vom 8. 6. 1971, S. 1). Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation TAAAF.
§ 14 VgV, Wahl der Verfahrensart Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12. April 2016. Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation. Unterabschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen. Paragraf 1. Gegenstand und Anwendungsbereich. Paragraf 2. Vergabe von Bauaufträgen. Paragraf 3. Schätzung des Auftragswerts . Paragraf 4. Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale.
§ 48 VgV, Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen § 49 VgV, Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltm... § 50 VgV, Einheitliche Europäische Eigenerklärung § 51 VgV, Begrenzung der Anzahl der Bewerber § 52 VgV, Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verha.. § 21 Vergabeverordnung (VgV 2016) - Rahmenvereinbarungen. (1) Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege einer nach dieser Verordnung anwendbaren Verfahrensart
(1) Dieses Gesetz gilt für das Land, die Kreise, die Gemeinden und die Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein sowie die übrigen Auftraggeber im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), die in Schleswig-Holstein öffentliche. /Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VgV - Vergabeverordnung/§§ 14 - 63, Abschnitt 2 - Vergabeverfahren/§§ 14 - 20, Unterabschnitt 1 - Verfahrensarten/ Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt § 14 VgV, Wahl der Verfahrens..
Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. (BGB) und Änderungen in den §§ 73 ff. der Vergabeverordnung (VgV). Außerdem enthält das Gesetz einige Klarstellungen in den vergaberechtlichen Rechtsverordnungen. Diese betreffen die Vergabeverordnung, die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit. Hey, also VgV steht für Vergabeverordnung. Darin wird geregelt, wie öffentliche Auftraggeber Ausschreibungen gestalten müssen. Ich nehme mal an, ihr seid ein staatlicher Kindergarten. Das würde es dann nämlich erklären, denn so musst du dich selbstverständlich daran halten, wenn du mit öffentlichem Geld einen Auftrag vergeben willst § 8 VgV, Dokumentation und Vergabevermerk Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten § 62 Vergabeverordnung (VgV 2016) - Unterrichtung der Bewerber und Biete
ra.de - Rechtsanwälte vor Ort mit Umkreissuche auf der Karte und mobil optimiert durch responsive Desig § 41 VgV - Bereitstellung der Vergabeunterlagen (1) Der öffentliche Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können § 60 VgV Ungewöhnlich niedrige Angebote (1) Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. (2) Der öffentliche Auftraggeber prüft die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen. Die Prüfung kann insbesondere betreffen.
§ 16 VgV - Ausgeschlossene Personen § 17 VgV - Melde- und Berichtspflichten §§ 18 bis 22 VgV - (weggefallen) § 23 VgV - Übergangsbestimmungen § 24 VgV - (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Anlage 1 VgV; Anlage 2 VgV - Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur Richtlinie 2009/33/EG) Anlage 3 VgV - Methode. § 13 VgV regelt, dass der öffentliche Auftraggeber die Bieter, die den Auftrag nicht erhalten sollen, mindestens 14 Kalendertage vor Auftragserteilung über deren Nichtberücksichtigung zu informieren hat, damit diese durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Rechtsschutz erlangen können. Nach § 13 VgV ist der Auftraggeber lediglich zur Absendung der Information verpflichtet. Mit der Änderung ist die vom Verordnungsgeber gewollte Rechtslage sprachlich klargestellt worden, wonac Mit dem Gesetz zur Änderung des ArchLG wurden gleichzeitig auch die Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und Sektorenverordnung (SektVO) geändert. Im Zuge der COVID-19-Pandemie hatten sich in der Praxis Unsicherheiten in Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in besonders dringlichen Fällen gezeigt
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die. Entscheidend für die maßgeblichen Gesetze: Auftragsvolumen Æ Schwellenwerte: § 100 I GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) iVm. § 2 VgV (Vergabeverordnung): • z.B. 5.278.000 Euro bei Bauaufträgen (§ 2 Nr. 4 VgV) • sonstige Aufträge in der Regel ab 211.000 Euro (§ 2 Nr. 3 VgV) bei Erreichung bzw. Überschreitung der Schwellenwerte • Geltung des Gesetzes gegen. 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Teil 4; 2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) 3. Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) 4. Vergabeverordnung für die Bereiche. § 47 VgV Eignungsleihe (1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.